Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage unserer Arbeit ist das Bayerische Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit seiner Ausführungsverordnung:
Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen Art. 10 Absatz 1 und 2
- Kindertageseinrichtungen bieten jedem einzelnen Kind vielfältige und entwicklungsangemessene Bildungs- und Erfahrungsmöglichkeiten, um beste Bildungs- und Entwicklungschancen zu gewährleisten, Entwicklungsrisiken frühzeitig entgegenzuwirken, sowie zur Integration zu befähigen. Eine angemessene Bildung, Erziehung und Betreuung ist durch den Einsatz ausreichenden und qualifizierenden Personals sicherzustellen.
- Die Kinder sollen entwicklungsangemessen an Entscheidungen zum Einrichtungsalltag und zur Gestaltung der Einrichtung beteiligt werden.
Die Umsetzung des Erziehungsauftrages erfolgt nach den Vorgaben des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes (BEP).
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (SGB VIII § 8a)